Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 hat der International Revenue Service (IRS) neue, optionale Standardmeilensätze zur Berechnung der abzugsfähigen Kosten für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs für geschäftliche, gemeinnützige, medizinische oder Umzugszwecke herausgegeben. Der Satz für medizinische Zwecke und Umzüge basiert auf den variablen Kosten, während der Standardmeilensatz für die geschäftliche Nutzung auf einer jährlichen Studie über die festen und variablen Kosten für den Betrieb eines Fahrzeugs basiert.
Die Fakten und Zahlen
1:
Der Kilometersatz für Geschäftsreisende beträgt nun 58 Cent pro geschäftlich genutztem Kilometer, eine Erhöhung um 3,5 Cent gegenüber 2018.
2:
Sie beträgt 20 Cent pro gefahrenen Kilometer für medizinische Zwecke oder Umzüge, eine Erhöhung um 2 Cent gegenüber 2018.
3:
Keine Änderung des Satzes für Kilometer, die für gemeinnützige Organisationen gefahren werden (bleibt bei 14 Cent).
Die Mitteilung des IRS erinnert auch an die Änderungen, die durch den Tax Cuts and Job Act (TCJA) vorgenommen wurden. Steuerzahler können keinen Einzelpostenabzug für nicht erstattete Reisekosten von Mitarbeitern geltend machen, und die einzigen Mitglieder, die einen Abzug für Umzugskosten geltend machen können, sind Angehörige der Streitkräfte im aktiven Dienst, die sich unter dem Befehl eines ständigen Stationswechsels bewegen.
Wer ist betroffen und wie
Unternehmen mit Geschäftsreisenden, denen nicht erstattete Reisekosten, z. B. für die Benutzung eines Autos, entstehen, müssen entscheiden, ob sie ihre steuerliche Unterstützung ergänzen wollen, um diese nicht mehr absetzbaren Kosten zu berücksichtigen. Selbstständige können ihre Fahrtkosten immer noch als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, indem sie ihre geschäftlich gefahrenen Kilometer für das Jahr zusammenzählen und dann mit dem Standard-Kilometersatz multiplizieren. Das Finanzamt verlangt von Selbstständigen, dass sie eine App zur Aufzeichnung der Fahrleistung oder ein Fahrtenbuch verwenden, wenn sie ihre Geschäftskilometer absetzen wollen. Steuerzahler können den Standardmeilensatz für ein Fahrzeug nicht verwenden, nachdem sie eine Abschreibungsmethode nach dem modifizierten System zur beschleunigten Kostendeckung (Modified Accelerated Cost Recovery System) angewandt oder einen Abzug nach Abschnitt 179 für dieses Fahrzeug geltend gemacht haben, und der Standardsatz kann nicht für mehr als vier gleichzeitig in Betrieb befindliche Fahrzeuge verwendet werden.
In Bezug auf die Mobilität werden die Unternehmen ihre Erstattungspolitik anpassen und entscheiden müssen, ob sie den Standardsatz anwenden oder nicht. Bei der Angleichung werden nicht erstattete Reisekosten nicht mehr absetzbar sein, so dass die Unternehmen ihre derzeitigen Erstattungsrichtlinien überprüfen sollten.
Die vollständige Ankündigung des IRS können Sie in der Ankündigung IR-2018-251 nachlesen.